Link versenden
drucken

Der Zentrale Kreditausschuss

Im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) sind seit 1932 die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Bundesverband deutscher Banken e. V., Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. - hervorgegangen aus dem Verband deutscher Hypothekenbanken  e. V.) zusammengeschlossen.

Der ZKA versteht sich als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Durch die Zusammenarbeit im ZKA erzielen die Verbände eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen. Dazu gehört insbesondere das Aufsichts-, Gesellschafts-, Wertpapier- und Steuerrecht, standardisierte Regelungen im Zahlungsverkehr einschließlich der Kartenzahlungssysteme sowie allgemeine Rechtsfragen. Ständige Arbeitsausschüsse des ZKA sind z. B. der Zentrale Wettbewerbsausschuss (ZWA), der Arbeitskreis für Steuerfragen und der Arbeitsstab Geldautomaten.

Der ZKA beschließt seine Positionen einstimmig und hält sie in schriftlichen Stellungnahmen fest. Er vertritt die gemeinsamen Standpunkte der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände gegenüber den gesetzgebenden Organen, der Regierung, den Behörden sowie bank- und finanzwirtschaftlichen Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene. Darüber hinaus informiert der ZKA die Presse und Öffentlichkeit über die Positionen der Kreditwirtschaft.

Der im ZKA jeweils federführende Verband ist für die Adressierung und Veröffentlichung der Stellungnahmen und Pressemitteilungen zuständig. Die Federführung im ZKA wechselt jährlich zwischen dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Bundesverband deutscher Banken sowie dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband.