Pfändungsschutzkonto - Die wichtigsten Informationen zum neuen Kontopfändungsschutz
Ab dem 1. Juli 2010 können Kontoinhaber ihre Girokonten bei Banken und Sparkassen in Deutschland als Pfändungsschutzkonten führen lassen. Diese Konten sind für Kunden interessant, die eine Kontopfändung erwarten und Sorge habe müssen, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht rechtzeitig ausreichend nachkommen können. Durch den neuen Pfändungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto müssen Kontoinhaber bei einer Kontopfändung nicht mehr die Freigabe einzelner Gutschriften beantragen. Wird künftig mit einer Bank vereinbart, dass ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird, kann diese dem Kontoinhaber - ohne gerichtliche Freigabe - erlauben, im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge über das Guthaben auf seinem Konto zu verfügen. Weitere Erläuterungen enthält eine gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss).


