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electronic cash-System

Garantierte Zahlungen

13. November 2009 - Bereits seit 1990 betreibt die deutsche Kreditwirtschaft – vertreten durch die im ZKA zusammengeschlossenen Verbände - das nationale Zahlungssystem „electronic cash“. Gezahlt wird mit einer von einem deutschen Kreditinstitut herausgegebenen Karte mit dem electronic cash-Logo (künftig mit dem girocard-Logo) und Eingabe der PIN durch den Karteninhaber an speziell ausgestatteten electronic cash-Terminals.

electronic cash-Zahlungen sind für den die Zahlung akzeptierenden Händler durch das jeweilige kartenausgebende Institut garantiert. Rücklastschriften bzw. Ausfälle zulasten des Händlers sind bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Zahlung ausgeschlossen.

electronic cash eignet sich sowohl im stationären Bereich als auch für unbediente Endgeräte, wie Ticket- oder Tankautomaten. An über 550.000 Endgeräten besteht heute für gut 90 Millionen deutsche Karteninhaber die Möglichkeit, mittels electronic cash zu zahlen.

Zulassungsverfahren

Die Betreiber dieser Terminals – die Netzbetreiber im Zahlungssystem electronic cash – sowie die in diesen Netzbetrieben angeschlossenen electronic cash-Terminals bedürfen einer Zulassung durch den ZKA. Technische Grundlage sind die im „Technischen Anhang zum Vertrag über die Zulassung als Netzbetreiber im electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“ festgelegten Schnittstellen und Sicherheitsanforderungen. Seit der Einführung des Technischen Anhangs 7.0 ist auch eine Typ-Zulassung für Terminals möglich. Eine aktuelle Liste der vom ZKA Typ-zugelassenen Terminals steht zum Download bereit (ältere, in Netzbetrieben zugelassene Terminals sind dort nicht enthalten).

Die Administration der Zulassungen erfolgt durch den VÖB e.V. und ist zu erreichen unter: zulassungsbuero@voeb.de