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EBICS - Erweiterung des bestehenden DFÜ-Abkommens um eine Internet-basierte HTTP-Variante

Die im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossenen Spitzenverbände des Kreditgewerbes haben Änderungen an den technischen Anlagen des DFÜ-Abkommens beschlossen. Ziel ist die Weiterentwicklung von EBICS als attraktiver Electronic-Banking-Standard für Kunden des deutschen und europäischen Kreditgewerbes.

Die Schnittstellenspezifikation zum „Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut“ (DFÜ-Abkommen) beschreibt die sichere Kommunikation zwischen Kunden und Kreditinstituten. Dabei erfüllt insbesondere der seit 1. Januar 2008 für alle deutschen Kreditinstitute verbindliche „Electronic Banking Internet Communication Standard“ (EBICS) auf hohem Sicherheitsniveau die aktuellen Anforderungen an eine moderne, schnelle und flexible Kommunikation über das Internet. Die bankseitige Verpflichtung zur Unterstützung des Vorgängerstandards FTAM entfällt zum 31. Dezember 2010.

Die Vorteile des EBICS-Standard sind die sichere Datenübertragung über das Internet, ein modernes Schlüsselmanagement und die verteilte elektronische Unterschrift (VEU). Die vollständige Spezifikation sowie die XML-Schemata sind unter www.ebics.org hinterlegt.

Für die Entwicklung von Electronic-Banking-Produkten auf Basis des EBICS-Standards steht ein Implementation Guide zur Verfügung. Dieser ist nicht Gegenstand des DFÜ-Abkommens. Der Implementation Guide und weitere Informationen sind ebenfalls auf der genannten Webseite veröffentlicht.

Das DFÜ-Abkommen  enthält folgende technische Anlagen :

Anlage 1: Spezifikation für die EBICS-Anbindung
Anlage 2: Spezifikation für die FTAM-Anbindung (entfällt ab 2011)
Anlage 3: Spezifikation der Datenformate

Die Anlage 1 „Spezifikation für die EBICS-Anbindung“ beschreibt die Verfahren, die für die multibankfähige und sichere Kommunikation über das Internet zwischen Kunde und Bank erforderlich sind.

Die Anlage 2 „Spezifikation für die FTAM-Anbindung“ beschreibt im Detail den Vorgängerstandard „FTAM“.

Die Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“ enthält alle für den Inlands-, SEPA- und Auslands-Zahlungsverkehr erforderlichen Formatspezifikationen. Darüber hinaus enthält die Anlage 3 die Datenformate für das Dokumenten- und Wertpapiergeschäft, sowie Kontostandsinformationen im SWIFT-Format und im neuen XML-Format. Weitere Technische Details und Informationen zur Implementierung finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den technischen Anlagen finden sich auf den Internetseiten www.ebics.de und www.ebics.org jeweils unter der Rubrik Spezifikation" (bzw."Specification").

Fragen zur Schnittstellenspezifikation können an folgende E-Mail Adresse gerichtet werden: info@ebics.de.

Anlagen